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Zitierfest

RgbWSGWinzerVO · Gemeindeverordnung über die Sicherung des durch die Wassergewinnungsanlage der Stadt Regensburg in Winzer benutzten Grundwassers

§ 4 RgbWSGWinzerVO

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 25.11.1974.

Die Stadt Regensburg kann Ausnahmen von den Verboten des § 2 zulassen, wenn der Schutz des Wassers gegen Verunreinigung auf Grund besonderer Verhältnisse oder durch geeignete Maßnahmen gewährleistet ist.

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