(1) Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft, an dem sie sowohl im Amtsblatt der Stadt Regensburg als auch im Amtsblatt des Landkreises Regensburg bekannt gemacht worden ist.
(2) Gleichzeitig tritt die Regierungsbezirksverordnung über den Schutz des durch die Wasserversorgungsanlage Sallern der Stadt Regensburg benutzten Grundwassers vom 18. Januar 1967 außer Kraft.