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Zitierfest

RgbWSGSallernVO · Verordnung der Stadt Regensburg über das Wasserschutzgebiet Sallern in Regensburg und in den Gemeinden Lappersdorf, Zeitlarn und Wenzenbach, Landkreis Regensburg

§ 9 RgbWSGSallernVO – Inkrafttreten

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 04.03.1996.

(1) Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft, an dem sie sowohl im Amtsblatt der Stadt Regensburg als auch im Amtsblatt des Landkreises Regensburg bekannt gemacht worden ist.

(2) Gleichzeitig tritt die Regierungsbezirksverordnung über den Schutz des durch die Wasserversorgungsanlage Sallern der Stadt Regensburg benutzten Grundwassers vom 18. Januar 1967 außer Kraft.

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