Zur Sicherung der öffentlichen Wasserversorgung des Versorgungsgebietes der Stadt Regensburg wird für die Wassergewinnungsanlage Sallern in Regensburg und in den Gemeinden Lappersdorf, Zeitlarn und Wenzenbach das in § 2 näher umschriebene Schutzgebiet festgesetzt. Für dieses Gebiet werden die Anordnungen nach §§ 3 bis 6 erlassen.
RgbWSGSallernVO · Verordnung der Stadt Regensburg über das Wasserschutzgebiet Sallern in Regensburg und in den Gemeinden Lappersdorf, Zeitlarn und Wenzenbach, Landkreis Regensburg
§ 1 RgbWSGSallernVO – Allgemeines
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 04.03.1996.
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