Zum Inhalt springen
Zitierfest

RgbWohltaetigkeitS · Satzung der Regensburger Wohltätigkeitsstiftung

§ 7 RgbWohltaetigkeitS – Anfallberechtigung

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 25.02.2019.

Erlischt die Stiftung, so fällt ihr Vermögen an die Stadt Regensburg, die es tunlichst in einer dem Stiftungszweck entsprechenden Weise oder ersatzweise für andere mildtätige Zwecke zu verwenden hat.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 7 RgbWohltaetigkeitS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 7 RgbWohltaetigkeitS? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten