Erlischt die Stiftung, so fällt ihr Vermögen an die Stadt Regensburg, die es tunlichst in einer dem Stiftungszweck entsprechenden Weise oder ersatzweise für andere mildtätige Zwecke zu verwenden hat.
RgbWohltaetigkeitS · Satzung der Regensburger Wohltätigkeitsstiftung
§ 7 RgbWohltaetigkeitS – Anfallberechtigung
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 25.02.2019.
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„Was regelt § 7 RgbWohltaetigkeitS? Zitiere den Wortlaut.“