(1) Befinden sich in einem Gebäude mehrere Nutzungseinheiten, für die eine Werbeanlage an der Fassade oder am Grundstück vorgesehen sind, soll ein Gesamtkonzept für die Gestaltung der geplante Werbeanlagen aller relevanten Nutzungseinheiten entwickelt und beim Bauordnungsamt der Stadt Regensburg eingereicht werden.
(2) Beim Gestaltungskonzept ist insbesondere auf Folgendes zu achten:
- 1. eine einheitliche Gestaltung hinsichtlich Höhe der Schriftzüge und Art der Beleuchtung,
- 2. eine gebündelte Anordnung der Schriftzüge der verschiedenen Nutzungseinheiten am Gebäude (eine Priorisierung nach Haupt- und Nebennutzungen ist möglich),
- 3. bei der Planung von Pylonen und Stelen auf das Bündeln der Werbungen auf Sammelanlagen,
- 4. bei der Planung von Fahnenmasten auf die Angabe, welcher Fahnenmast welcher Nutzungseinheit zugeordnet ist. Die in dieser Satzung festgelegte Maximalanzahl an Fahnen ist dabei zu beachten.