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Zitierfest

RgbWareSFVO · Verordnung der Regierung der Oberpfalz über den Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen

§ 1 RgbWareSFVO

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 09.05.1974.

Die zugelassenen Öffnungszeiten der Verkaufsstellen werden für den Regierungsbezirk Oberpfalz unbeschadet der Ausnahmen in § 2 dieser Verordnung wie folgt festgesetzt:

1) Verkaufsstellen für die Abgabe von frischer Milch: 7.30 - 9.30 Uhr

2) Verkaufsstellen für die Abgabe von Konditorwaren: 13.30 - 15.30 Uhr

3) Verkaufsstellen für die Abgabe von Blumen: 10.00 - 12.00 Uhr jedoch am 1. November (Allerheiligen), am Volkstrauertag, am Buß- und Bettag, am Totensonntag und am 1. Adventssonntag: 9.00 - 15.00 Uhr

4) Verkaufsstellen für die Abgabe von Zeitungen: 8.00 - 13.00 Uhr.

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