Die zugelassenen Öffnungszeiten der Verkaufsstellen werden für den Regierungsbezirk Oberpfalz unbeschadet der Ausnahmen in § 2 dieser Verordnung wie folgt festgesetzt:
1) Verkaufsstellen für die Abgabe von frischer Milch: 7.30 - 9.30 Uhr
2) Verkaufsstellen für die Abgabe von Konditorwaren: 13.30 - 15.30 Uhr
3) Verkaufsstellen für die Abgabe von Blumen: 10.00 - 12.00 Uhr jedoch am 1. November (Allerheiligen), am Volkstrauertag, am Buß- und Bettag, am Totensonntag und am 1. Adventssonntag: 9.00 - 15.00 Uhr
4) Verkaufsstellen für die Abgabe von Zeitungen: 8.00 - 13.00 Uhr.