(1) Die Stadt Regensburg führt das in der Anlage zu dieser Satzung dargestellte Stadtwappen, das auf rotem Untergrund zwei schräggekreuzte silberne Schlüssel zeigt.
(2) In der nichtfarbigen Wiedergabe wird die Farbe Rot durch die Farbe Schwarz ersetzt oder kann durch die heraldische Schraffierung (senkrechte Striche) angedeutet werden. Die Farbe Silber wird in der nicht-farbigen Wiedergabe durch die Farbe Weiß ersetzt.