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Zitierfest

RgbWaisenhausS · Satzung der Waisenhausstiftung Stadtamhof in Regensburg

§ 5 RgbWaisenhausS – Stiftungsmittel

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 24.07.2017.

(1) Die Stiftung erfüllt ihre Aufgaben

1) aus den Erträgen des Stiftungsvermögens,

2) aus Zuwendungen, soweit sie vom Zuwendenden nicht zur Aufstockung des Grundstockvermögens bestimmt sind, § 4 Abs. 2 Satz 2 bleibt unberührt.

(2) Sämtliche Mittel dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.

(3) Im Rahmen der steuerrechtlichen Bestimmungen dürfen Rücklagen gebildet werden.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 5 RgbWaisenhausS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 5 RgbWaisenhausS? Zitiere den Wortlaut.“

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