Zum Inhalt springen
Zitierfest

RgbWaisenhausS · Satzung der Waisenhausstiftung Stadtamhof in Regensburg

§ 4 RgbWaisenhausS – Grundstockvermögen

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 24.07.2017.

(1) Das Grundstockvermögen der Stiftung ist in seinem Bestand dauernd und ungeschmälert zu erhalten. Die genaue Zusammensetzung des Stiftungsvermögens nach dem Stand vom 01.05.2017 ergibt sich aus der beiliegenden Anlage, die wesentlicher Bestandteil dieser Satzung ist.

(2) Zuwendungen zum Grundstockvermögen sind zulässig. Zuwendungen ohne Zweckbestimmung aufgrund einer Verfügung von Todes wegen können dem Grundstockvermögen zugeführt werden.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 4 RgbWaisenhausS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 4 RgbWaisenhausS? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten