Diese Satzung tritt in Kraft mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses und derjenigen Stelle, bei welcher die Satzung während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht und Auskunft bereitgehalten wird. Mit diesem Zeitpunkt tritt die "Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht der Stadt Regensburg gemäß § 25 Bundesbaugesetz in den Stadtteilen Hohes Kreuz, Irl, Harting, Burgweinting, Unterisling, Oberisling" vom 25. Juli 1983 (AMBI. Nr. 31 vom 01. August 1983) außer Kraft.
RgbVorkaufGrassS · Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht der Stadt Regensburg an Grundstücken in den Stadtteilen Graß, Leoprechting, Oberisling, Unterisling und Burgweinting
§ 3 RgbVorkaufGrassS – Inkrafttreten
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 06.12.2004.
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