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Zitierfest

RgbVorkaufGrassS · Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht der Stadt Regensburg an Grundstücken in den Stadtteilen Graß, Leoprechting, Oberisling, Unterisling und Burgweinting

§ 2 RgbVorkaufGrassS – Besonderes Vorkaufsrecht

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 06.12.2004.

Zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung in den Stadtteilen Graß, Leoprechting, Oberisling, Unterisling und Burgweinting der Stadt Regensburg steht der Stadt Regensburg in den durch § 1 dieser Satzung bezeichneten Gebieten ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches zu. Die Eigentümer/-innen der unter das Vorkaufsrecht nach dieser Satzung fallenden Grundstücke sind verpflichtet, der Stadt Regensburg den Abschluss eines Kaufvertrages über ihre Grundstücke unverzüglich anzuzeigen.

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