(1) Das "Theater Regensburg" verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke auf dem Gebiet der Kunst und Kultur im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.Dies gilt auch für Projekte des Kommunalunternehmens.
(2) Das Kommunalunternehmen ist selbstlos tätig; es verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Kommunalunternehmens fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.Die Tätigkeit des Kommunalunternehmens zielt darauf ab, die steuerbegünstigten Zwecke als solches direkt und unmittelbar zu fördern.
(3) Die Mittel des Kommunalunternehmens dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Stadt als Träger erhält keine Zuwendungen aus Mitteln des Kommunalunternehmens.Die Stadt erhält bei Auflösung oder Aufhebung des Kommunalunternehmens oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Das Vermögen des Kommunalunternehmens hat die Stadt unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke zu verwenden.