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Zitierfest

RgbTheaterS · Unternehmenssatzung für das Kommunalunternehmen der Stadt Regensburg "Theater Regensburg"

§ 2 RgbTheaterS – Gegenstand des Unternehmens

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 17.05.1999.

(1) Dem "Theater Regensburg" wird nach Art. 89 Absatz 2 S. 1 Gemeindeordnung die Aufgabe übertragen, ein Theater mit den Häusern

1) "Theater am Bismarckplatz"

2) "Theater am Haidplatz" und

3) "Velodrom"

mit Schauspiel, Oper, Operette/Musical, Ballett und Kinder- und Jugendtheater zu betreiben sowie ein

1) Sinfonieorchester unter der Bezeichnung "Philharmonisches Orchester Regensburg" zu unterhalten.

(2) Das Unternehmen kann sich nach Art. 89 Absatz 1 S. 2 Gemeindeordnung an anderen Unternehmen beteiligen, wenn das dem Unternehmenszweck dient. Dabei ist sicherzustellen, dass die Haftung des Kommunalunternehmens auf einen bestimmten Betrag begrenzt ist.

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