(1) Dem "Theater Regensburg" wird nach Art. 89 Absatz 2 S. 1 Gemeindeordnung die Aufgabe übertragen, ein Theater mit den Häusern
1) "Theater am Bismarckplatz"
2) "Theater am Haidplatz" und
3) "Velodrom"
mit Schauspiel, Oper, Operette/Musical, Ballett und Kinder- und Jugendtheater zu betreiben sowie ein
1) Sinfonieorchester unter der Bezeichnung "Philharmonisches Orchester Regensburg" zu unterhalten.
(2) Das Unternehmen kann sich nach Art. 89 Absatz 1 S. 2 Gemeindeordnung an anderen Unternehmen beteiligen, wenn das dem Unternehmenszweck dient. Dabei ist sicherzustellen, dass die Haftung des Kommunalunternehmens auf einen bestimmten Betrag begrenzt ist.