(1) Theater Regensburg haftet nicht für Personen- und Sachschäden, die dem Besucher durch Dritte zugefügt werden.
(2) Die Haftung von Theater Regensburg für in der Garderobe abgegebene Gegenstände ist auf die Bedingungen der Garderobenversicherung beschränkt.
(3) Im übrigen haftet Theater Regensburg nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.