Über die Veranstaltungen dürfen keine Bild- und/oder Tonaufnahmen hergestellt werden. Im Falle der Zuwiderhandlung kann sein sofortiger Ausschluss vom Theaterbesuch erfolgen. Ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht in einem solchen Fall nicht. Angefertigte Bild- und/oder Tonaufnahmen sind dem Theater Regensburg auf Verlangen sofort auszuhändigen und gehen in das Eigentum von Theater Regensburg über.
RgbTheaterAbo · Allgemeine Benutzungs- und Abonnementbedingungen für das Theater Regensburg Anstalt des öffentlichen Rechts
§ 11 RgbTheaterAbo – Bild- und Tonaufnahmen
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 20.07.2000.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 11 RgbTheaterAbo nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 11 RgbTheaterAbo? Zitiere den Wortlaut.“