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Zitierfest

RgbTheaterAbo · Allgemeine Benutzungs- und Abonnementbedingungen für das Theater Regensburg Anstalt des öffentlichen Rechts

§ 11 RgbTheaterAbo – Bild- und Tonaufnahmen

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 20.07.2000.

Über die Veranstaltungen dürfen keine Bild- und/oder Tonaufnahmen hergestellt werden. Im Falle der Zuwiderhandlung kann sein sofortiger Ausschluss vom Theaterbesuch erfolgen. Ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht in einem solchen Fall nicht. Angefertigte Bild- und/oder Tonaufnahmen sind dem Theater Regensburg auf Verlangen sofort auszuhändigen und gehen in das Eigentum von Theater Regensburg über.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 11 RgbTheaterAbo nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 11 RgbTheaterAbo? Zitiere den Wortlaut.“

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