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Zitierfest

RgbTaxitarifO · Taxitarifordnung der Stadt Regensburg

§ 9 RgbTaxitarifO – Inkrafttreten

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 09.09.1991.

(1) Innerhalb von 14 Tagen nach Inkrafttreten sind die Fahrpreisanzeiger auf die neu festgesetzten Entgelte umzustellen und der in § 2 Abs. 9 der Taxitarifordnung vorgeschriebene Aufkleber im Fahrzeug anzubringen.

(2) Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 9 RgbTaxitarifO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 9 RgbTaxitarifO? Zitiere den Wortlaut.“

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