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Zitierfest

RgbTaxitarifO · Taxitarifordnung der Stadt Regensburg

§ 1 RgbTaxitarifO – Geltungsbereich

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 09.09.1991.

(1) Die in dieser Verordnung festgesetzten Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxis gelten für Taxiunternehmen mit dem Betriebssitz Regensburg.

(2) Der Pflichtfahrbereich umfasst die Gebiete der Stadt Regensburg und des Landkreises Regensburg sowie das Gemeindegebiet Bad Abbach.

(3) Das Gebiet der Stadt Regensburg bildet die Tarifzone I, der übrige Pflichtfahrbereich die Tarifzone II.

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