(1) Diese Satzung tritt am 1. September 2013 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Satzung der Sing- und Musikschule der Stadt Regensburg (Sing- und Musikschulsatzung – SuMS) vom 17.06.2005 (AMBl. Nr. 28. vom 11.07.2005), zuletzt geändert durch Satzung vom 01.07.2009 (AMBl. Nr. 29 vom 13.07.2009) außer Kraft.
Inhaltsverzeichnis
Stufenprüfung Freiwillige Leistungsprüfung Kompetenznachweis Musik Förderklassen Bonussystem Bonusordnung- Ensemble/Orchester Prüfungsordnung Leistungsstufe Klavier
Stufenprüfung
Ähnlich wie im System der öffentlichen Schulen (z. B. Grundschule, Mittelschule, Gymnasium) gibt es an der Musikschule 4 Stufen:
1) Grundstufe
2) Unterstufe
3) Mittelstufe
4) Oberstufe
Die Grundstufe umfasst sämtliche musikalischen Grundfächer, wie elementares Musizieren, Sing- und Instrumentalklassen sowie das Instrumentenkarussell.
Die Unter- und Mittelstufe bauen mit Instrumental- und Vokalunterricht sowie Ensemble-, Chor- und Orchesterangeboten darauf auf und dauern in der Regel jeweils 4 Jahre.
Die Oberstufe baut auf die Mittelstufe auf und dauert 4-6 Jahre, im Ausnahmefall auch länger.
Allen Stufen ist fachspezifisch ein Lehrplan zugeordnet. Mit einem mittleren Übungsaufwand sind die Anforderungen der einzelnen Stufen spielend zu bewältigen. In der Regel beurteilen die Lehrkräfte die Fortschritte ihrer Schüler sehr treffend. So vollzieht sich der Übertritt der einzelnen Schülerinnen/ Schüler von einer Ausbildungsstufe zur nächsten eher unspektakulär und auf Empfehlung der Lehrkräfte.
Stellt der Instrumentallehrer oder die Schulleitung fest, dass eine Schülerin/ein Schüler die sich aus dem Lehrplan ergebenden Anforderungen der von ihr/von ihm besuchten Ausbildungsstufe nicht erfüllt oder hat einer von beiden begründete Zweifel hieran oder wünscht eine Schülerin/ein Schüler bzw. ihre/seine Personensorgeberechtigten einen Lehrerwechsel, so wird während der laufenden, spätestens jedoch zum Ende der Ausbildungsstufe ein Vorspiel anberaumt, bei dem die Fortschritte der Schülerin/des Schülers beurteilt werden (Stufenprüfung). Die Teilnahme hieran ist für die Schülerin/den Schüler verpflichtend.
Die Stufenprüfung wird von einer Jury bestehend aus Schulleiter und Fachlehrer abgenommen. Es gibt nur zwei Ergebnisse: „bestanden“ oder „nicht bestanden“. Die Entscheidung der Jury ist endgültig und kann nicht angefochten werden. Bei Nichtbestehen der Stufenprüfung oder bei Nichtantritt zu der Prüfung kann ein Ausschluss der Schülerin/des Schülers aus der Sing- und Musikschule erfolgen (s. § 4 Abs. 4 Nr. 4 dieser Satzung).
Freiwillige Leistungsprüfung (FLP)
Die „Freiwilligen Leistungsprüfungen“ sind ein Angebot des „Verbandes Bayerischer Sing- und Musikschulen“ in Zusammenarbeit mit der örtlichen Musikschule. Die Teilnahme ist freiwillig.
Die meisten Schülerinnen/er wollen wissen, wo sie stehen, sie wollen auch ein messbares Ergebnis ihrer Fortschritte und sie wollen dies auch durch Urkunden und Anstecknadeln dokumentieren.
Dafür bieten die FLP ein geeignetes Instrumentarium, da die verschiedenen Prüfungen aufeinander aufbauen und die Fortschritte im Musikunterricht dokumentieren.
Im Unterstufenbereich gibt es zwei Prüfungen:
Junior 1 und Junior 2.
Eingangs der Mittelstufe (oder schon vorher) steht die D1 Prüfung; Eingangs der Oberstufe (oder früher) steht die D2 Prüfung. Die Pflichtstücke der D2 Prüfung sind in enger Anlehnung an die noch im Detail festzulegenden Eingangsvoraussetzungen für die Oberstufe am Instrument bzw. in Gesang entstanden. Zum Abschluss der Oberstufe (oder früher) steht die D3 Prüfung, deren Pflichtstücke weitgehend das für die Abiturprüfung am Ende der Jahrgangsstufe 12 erwartete instrumentale bzw. vokale Leistungsniveau markieren.
Die Junior 1 und Junior 2 Prüfungen bestehen aus einem einfachen Vorspiel (z.B. Klassenvorspiel), die D1-D3 Prüfungen bestehen aus einer schriftlichen musiktheoretischen Prüfung und einem nichtöffentlichen Vorspiel.
Die Termine werden rechtzeitig bekannt gegeben, die für die Musiktheorieprüfung notwendigen Kurse werden im gesamten Schuljahr angeboten. Junior 1 und 2 Prüfungen sind kostenlos, für die D1/D2/D3 Prüfungen werden Gebühren nach der jeweils gültigen Gebührensatzung erhoben.
Kompetenznachweis Musik
Der „Kompetenznachweis Musik“ der Sing- und Musikschulen in Bayern wird von den Bayerischen Staatsministerien für Wissenschaft, Forschung und Kunst sowie für Unterricht und Kultus an besonders ausgesuchte Schüler ab dem 15. Lebensjahr verliehen, die:
1) mindestens 6 Jahre kontinuierlichen Unterricht,
2) mindestens 4 Jahre kontinuierliche Teilnahme an Ensembles/Chören der Musikschule
3) regelmäßige Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen der Musikschule, sowie
4) herausragende musikalische Leistungen (z.B. beim Wettbewerb „Jugend musiziert“) nachweisen können.
Im Kompetenznachweis Musik werden die an der Musikschule erworbenen Kompetenzen wie z.B. Selbstkompetenz, Sozialkompetenz, kulturelle Kompetenz, Methodenkompetenz, künstlerische Kompetenz aufgeführt und gemeinsam mit einer Selbsteinschätzung des Schülers/der Schülerin und einer Darstellung der Schule in Form eines durch die Vertreter der Ministerien, des Musikschulverbandes und der Schulleitung unterschriebenen Zertifikats dokumentiert.
Diese Urkunde kann bei Bewerbungen für Ausbildungs- und Studienplätze und bei Vorstellungen bei potentiellen Arbeitgebern von großer Bedeutung sein.
Der „Kompetenznachweis Musik“ wird ausschließlich auf Vorschlag des Musiklehrers/der Musiklehrerin nach eingehender Prüfung durch die Schulleitung verliehen. Die Verleihung erfolgt im feierlichen Rahmen eines Konzerts oder einer Veranstaltung. Für den „Kompetenznachweis Musik“ gibt es keinen Rechtsanspruch.
Förderklassen
In die Förderklasse werden Schülerinnen und Schüler aus dem Stadtgebiet Regensburgs aufgenommen, die sich z. B. intensiv auf das Musikabitur oder eine Aufnahmeprüfung an einer Musikhochschule vorbereiten.
Es wird unterschieden zwischen Frühförderklasse und Förderklasse.
Die Frühförderklasse wendet sich an Schülerinnen und Schüler die die 5. Klasse einer allgemeinbildenden Schule noch nicht vollendet haben.
Eingangsvoraussetzung ist eine erfolgreiche Aufnahmeprüfung mit einem Stück aus den Regularien der D2 Prüfung (FLP), sowie ein ausreichendes Platzangebot an der Sing- und Musikschule.
Die Frühförderklasse besteht aus maximal 75 Minuten Einzelunterricht in einem Haupt- und einem Nebenfach, sowie zwingend Ensembleteilnahme mit einem der beiden Instrumente aus Haupt- oder Nebenfach. Im Fach Klavier wird mindestens zwei Mal jährlich die Teilnahme an einem öffentlichen Vorspiel/Konzert erwartet.
Die Förderklasse ist für Schüler ab Beginn der 6. Klasse bis zum Abschluss an einer allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schule eingerichtet. Im Falle der Vorbereitung auf ein Musikstudium kann sie um ein weiteres Jahr verlängert werden.
Die notwendige Voraussetzung für die Aufnahme in die Förderklasse ist das erfolgreiche Bestehen der D2 Prüfung der „Freiwilligen Leistungsprüfung“ im Hauptinstrument und der Theorie. Für das Verbleiben in der Förderklasse werden nach dem 3. Jahr die D1 Prüfung im Nebenfach und die D3 Prüfung in Theorie, nach dem 4. Jahr die D3 Prüfung im Hauptfach, nach dem 6. Jahr eine erneute D3 Prüfung im Hauptfach, sowie nach dem 7. Jahr die D2 Prüfung im Nebenfach vorausgesetzt.
Die Förderklasse im Vokal-/Instrumentalunterricht besteht verbindlich aus mindestens 90 Minuten Einzelunterricht in Haupt- und Nebenfach sowie Theorie und Ensemble.
Im Fach Klavier - unabhängig ob „Haupt- oder Nebeninstrument“ wird alternativ zur Ensembleteilnahme mindestens zwei Mal im Jahr die Mitwirkung an einem öffentlichen Vorspiel/Konzert erwartet.
Sowohl für die Frühförderklasse als auch für die Förderklasse werden Gebühren nach der jeweilig gültigen Gebührensatzung erhoben.
Über die Aufnahme in die Frühförderklasse / Förderklasse / studienvorbereitenden Ausbildung entscheidet die Schulleitung.
Über den Ausschluss aus der Frühförderklasse / Förderklasse / studienvorbereitenden Ausbildung entscheidet die Schulleitung nach Anhörung der Fachlehrkräfte und der Personensorgeberechtigten bzw. Betroffenen.
Bonussystem
Im Zentrum der musikalischen Arbeit an der Sing- und Musikschule steht das gemeinsame Singen und Musizieren. Ziel ist, Wege zum gemeinsamen Erleben von Musik aufzuzeigen und die Schülerinnen und Schüler mit passenden und qualifizierten Angeboten verschiedener Stilrichtungen zu begleiten. Musikunterricht und Ensemblearbeit ergänzen sich somit in ihrem Ziel und ihrer Wirkung.
Diese Ziele werden durch das Bonussystem gefördert, das vereinfacht besagt, dass Instrumentalschüler und -schülerinnen, die ein Ensemble, Orchester oder einen Chor aus dem Angebot der Sing- und Musikschule regelmäßig und über eine längere Zeitdauer besuchen oder am Wettbewerb „Jugend musiziert“ teilnehmen, einen finanziellen Bonus auf die Unterrichtsgebühren (ab 30 Min.) erhalten.
Für Pianisten, die weder in einem Orchester noch in einem Kammerensemble oder bei durchgängiger Begleitung eingesetzt werden können, gibt es die Möglichkeit durch ein Leistungsvorspiel am Ende des Schuljahres oder durch die Teilnahme am Wettbewerb „Jugend musiziert" in den Genuss des Bonus zu kommen.
In allen Fällen werden Fleiß und Engagement durch die Boni belohnt, deren Höhe Bestandteil der jeweils gültigen Gebührensatzung ist.
Alle Ansprüche werden im Folgenden durch die Bonusordnung Ensemble/Orchester/Chor und die Prüfungsordnung Leistungsstufe Klavier präzisiert.
Bonusordnung Ensemble/Orchester/Chor
Der Bonus für die Teilnahme an Ensembles, Chören und Orchestern ist eine Zuwendung der Sing- und Musikschule, die für besonderes Engagement für die musikalische Gemeinschaft gewährt wird. Um in den Genuss dieses Stipendium zu kommen, sind folgende Regeln verbindlich:
1) Der Anspruch auf Bonus bezieht sich auf Schülerinnen und Schüler, die ein unter Ziffer 3 der Anlage zur Gebührensatzung (Gebührenverzeichnis) gewähltes Lernfach ab 30 Min. oder eine unter Ziffer 4.1 des Gebührenverzeichnisses aufgeführte „Kompositionsklasse“ belegen.
2) Anspruch auf den kompletten Bonus hat, wer mit dem Instrument seines unter Ziffer 3 der Anlage zur Gebührensatzung (Gebührenverzeichnis) gewählten Lernfaches in einem Ensemble, Chor oder Orchester der Sing- und Musikschule kontinuierlich, nachweisbar mindestens 6 Monate im Schuljahr mitwirkt. Anspruch auf den kompletten Bonus hat auch, wer eine unter Ziffer 4.1 des Gebührenverzeichnisses aufgeführte „Kompositionsklasse“ belegt und gleichzeitig im „Ensemble für Neue Musik“ kontinuierlich, nachweisbar mindestens 6 Monate im Schuljahr mitwirkt.
3) Voraussetzung dafür ist, dass sich die Schülerin/der Schüler ab seinem Mitwirken im Ensemble, Orchester oder Chor selbstständig ordentlich meldet und in den Anwesenheitslisten geführt wird. Eine nachträgliche Anmeldung ist ausgeschlossen.
4) Der Bonus wird ausschließlich für die Zeit gewährt, in der die Schülerin/der Schüler für dieses Ensemble angemeldet ist.
5) Zur Mitwirkung gehört sowohl die Teilnahme an den Proben, als auch die Teilnahme an den dazugehörigen Auftritten, Veranstaltungen und Konzerten.
6) Als Mindesterwartung der Leistungsbereitschaft werden zwei Auftritte oder Konzerte oder die Teilnahme an zwei Veranstaltungen im Schuljahr definiert.
7) Als Mindesterwartung der regelmäßigen Teilnahme wird davon ausgegangen, dass Schülerinnen und Schüler 80% der Proben und Konzerte, Auftritte und Veranstaltungen besuchen.
8) Der Bonus kann ersatzweise auch für die Teilnahme mit dem Instrument seines unter Ziffer 3 der Anlage zur Gebührensatzung (Gebührenverzeichnis) gewählten Lernfachs in einer Gruppenwertung Wettbewerb „Jugend Musiziert“ des jeweiligen Schuljahres vergeben werden. Folgende Staffelung wird vorgegeben: a) Regionalwettbewerb: 1/2 Bonus b) Landeswettbewerb: 2/3 Bonus c) Bundeswettbewerb: kompletter Bonus
9) Der Anspruch des Bonus wird durch einen Antrag festgestellt, der die notwendigen Nachweise durch Unterschrift des Ensembleleiters und des Schulleiters feststellt.
10) Der Antrag ist beim Lehrer oder im Sekretariat erhältlich.
Prüfungsordnung Leistungsstufe Klavier
1) Der Klavierbonus ist eine Zuwendung der Sing- und Musikschule, die für überdurchschnittliche Leistungen am Ende des Schuljahres gewährt wird. Diese Leistungen werden in einem Leistungsvorspiel festgestellt.
2) Der Bonus kann wahlweise auch für die Teilnahme am Wettbewerb „Jugend Musiziert“ des jeweiligen Schuljahres vergeben werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Teilnahme in der Solo-, Gruppenwertung oder als Begleitung erfolgt. Folgende Staffelung wird vorgegeben: a) Regionalwettbewerb: 1/2 Bonus. Die fehlenden Anteile können durch das Bonusvorspiel ergänzt werden. b) Landeswettbewerb: 2/3 Bonus. Die fehlenden Anteile können durch das Bonusvorspiel ergänzt werden. c) Bundeswettbewerb: kompletter Bonus.
3) Das Bonusvorspiel besteht aus zwei Teilen: a) einem nichtöffentlichen Vorspiel zweier Stücke: Pflicht- und Wahlstück vor einer Jury b) der freiwilligen Teilnahme an einem Beratungsgespräch.
4) Die Einteilung der Schüler erfolgt nach Altersgruppen, wobei für jedes erfolgte Unterrichtsjahr eine eigene Altersgruppe gebildet wird.
5) Die Erwartungshaltung je Altersgruppe wird durch je ein Pflichtstück pro Altersgruppe definiert. Das Pflichtstück wird 6 Wochen vor dem Bonusvorspiel bekanntgegeben.
6) Die Auswahl des Wahlstückes erfolgt durch Lehrer und Schüler aus einem Katalog von Vorschlägen angelehnt an den Lehrplan „Klavier“ des Verbandes deutscher Musikschulen (VdM).
7) Die Wertung des Vorspiels erfolgt auf einer Punkteskala von 0-15 Punkten: 15 bis 12 Punkte: überdurchschnittliche Leistung 11 bis 7 Punkte: durchschnittliche Leistung 6 bis 3 Punkte: Leistung entspricht nicht den Erwartungen 2 bis 0 Punkte: nicht angetreten/unentschuldigt gefehlt/ungeübt
8) Die Jury besteht aus Lehrkräften der Sing- und Musikschule, sowie der Schulleitung.
9) Die Abgabe der Punkte durch die Jurymitglieder erfolgt verdeckt.
10) Der Lehrer des/der vorspielenden Schülers/Schülerin bewertet nicht.
11) Die Ergebnisse des Vorspiels werden ausschließlich durch die Schulleitung bekanntgegeben. Dabei wird das durchschnittliche Punktergebnis, nicht jedoch die Einzelbewertungen der Jurymitglieder bekanntgegeben.
12) Eine Anfechtung der Ergebnisse ist ebenso ausgeschlossen, wie eine Wiederholung des Vorspiels.
13) Die Anmeldung zum Bonusvorspiel erfolgt durch die Personensorgeberechtigten bzw. die volljährige Schülerin/den volljährigen Schüler selbst und die Lehrkraft. Mit der Unterschrift erkennen Lehrkraft und Personensorgeberechtigte bzw. Lehrkraft und die volljährige Schülerin/der volljährige Schüler die Prüfungsordnung an.
14) Die Anmeldeformulare sind bei der Fachlehrkraft oder im Sekretariat der Sing- und Musikschule erhältlich.