(1) Die Unterrichts- und Kursgebührenpflicht entsteht mit der Bestätigung der Aufnahme an die Sing- und Musikschule der Stadt Regensburg.
(2) Die Gebührenpflicht für die Gebrauchsüberlassung eines Instruments entsteht mit der Aushändigung des Instruments.
(3) Die Gebühren sind Jahresgebühren und gelten jeweils vom 1. September bis 31. August des folgenden Kalenderjahres.