Bemessungsgrundlage für die Unterrichts- und Kursgebühren sind die Art und Dauer des belegten Unterrichts und der belegten Kurse. Bemessungsgrundlage der Gebühr für die Gebrauchsüberlassung eines Instruments ist der Zeitwert des überlassenen Instruments.
RgbSuMGS · Sing- und Musikschulgebührensatzung der Stadt Regensburg
§ 3 RgbSuMGS – Gebührenmaßstab
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 11.07.2005.
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„Was regelt § 3 RgbSuMGS? Zitiere den Wortlaut.“