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Zitierfest

RgbSuMGS · Sing- und Musikschulgebührensatzung der Stadt Regensburg

§ 3 RgbSuMGS – Gebührenmaßstab

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 11.07.2005.

Bemessungsgrundlage für die Unterrichts- und Kursgebühren sind die Art und Dauer des belegten Unterrichts und der belegten Kurse. Bemessungsgrundlage der Gebühr für die Gebrauchsüberlassung eines Instruments ist der Zeitwert des überlassenen Instruments.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 3 RgbSuMGS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 3 RgbSuMGS? Zitiere den Wortlaut.“

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