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Zitierfest

RgbSuMGS · Sing- und Musikschulgebührensatzung der Stadt Regensburg

§ 1 RgbSuMGS – Gebührentatbestand

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 11.07.2005.

Für die Teilnahme am Unterricht und an den Kursen der Sing- und Musikschule der Stadt Regensburg sowie die Gebrauchsüberlassung von Musikinstrumenten werden Gebühren erhoben.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 1 RgbSuMGS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 1 RgbSuMGS? Zitiere den Wortlaut.“

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