Der städtischen Straßenreinigung sind alle öffentlichen Straßen, Wege und Plätze der Reinigungsklassen 1 und 2 (§ 2 Abs. 2 der Straßenreinigungsverordnung) angeschlossen. Die öffentlichen Straßen, Wege und Plätze der Reinigungsklasse 3 sind der städtischen Straßenreinigung angeschlossen, soweit sie in einem Verzeichnis aufgeführt sind, das Anlage und Bestandteil dieser Satzung ist.
RgbStrReinS · Straßenreinigungssatzung der Stadt Regensburg
§ 3 RgbStrReinS – Reinigungsflächen
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 17.12.1979.
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