Die Sanierungsmaßnahme wird im vereinfachten Verfahren durchgeführt.
Die Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156a BauGB ist ausgeschlossen.
RgbStadtamhofSanS · Satzung der Stadt Regensburg über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Stadtamhof
Die Sanierungsmaßnahme wird im vereinfachten Verfahren durchgeführt.
Die Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156a BauGB ist ausgeschlossen.
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