Zum Inhalt springen
Zitierfest

RgbStadtamhofSanS · Satzung der Stadt Regensburg über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Stadtamhof

§ 1 RgbStadtamhofSanS – Förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 11.08.2003.

1) Im nachfolgend näher beschriebenen Gebiet liegen städtebauliche Missstände vor. Dieser Bereich soll durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen (wesentlich) verbessert werden. Das insgesamt 3,08 ha umfassende Gebiet wird hiermit förmlich als Sanierungsgebiet festgelegt und erhält die Bezeichnung "Sanierungsgebiet Stadtamhof".

2) Das Gebiet umfasst im Wesentlichen den heutigen Kernbereich von Stadtamhof mit den Anwesen beiderseits der Straße "Stadtamhof" einschließlich der rückwärtigen Nebengebäude sowie das Ensemble "Am Brückenbasar". Es wird im Norden von der Südgrenze des Straßenzuges "Am Protzenweiher" und der "Gräßlstraße" begrenzt, markiert durch die Torsituation am Ende der Marktstraße Stadtamhof. Im Westen wird das Gebiet von der Gutweinstraße und dem Komplex des Katharinenspitals eingefasst. Nach Süden bilden das Nordende der Steinernen Brücke und die Andreasstraße, im Osten die Gerhardingerstraße den Abschluss des Gebietes.

3) Der räumliche Geltungsbereich ist in der Plananlage (Lageplan M 1: 1000 vom 1. Juli 2003) dargestellt. Diese Planunterlage ist wesentlicher Bestandteil dieser Satzung.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 1 RgbStadtamhofSanS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 1 RgbStadtamhofSanS? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten