In dem in § 2 näher beschriebenen Gebiet „Gries“ liegen städtebauliche Missstände vor. Dieser Bereich soll durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen wesentlich verbessert werden. Das insgesamt 12,4 ha umfassende Gebiet wird hiermit förmlich als Erweiterung zum bestehenden Sanierungsgebiet „Stadtamhof“ festgelegt. Das erweiterte Sanierungsgebiet erhält die Bezeichnung „Sanierungsgebiet Stadtamhof mit Gries“.
RgbStadtamhofSanS · Satzung der Stadt Regensburg über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Stadtamhof
§ 1 (2) RgbStadtamhofSanS – Erweiterung des Sanierungsgebietes
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 11.08.2003.
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