Die Spielplätze müssen gegen öffentliche Verkehrsflächen und andere Anlagen, wie Stellplätze, Tiefgaragenentlüftungen oder Standplätze für Abfallbehälter, ausreichend abgeschirmt angelegt werden, so dass die Kinder ungefährdet spielen können, und vor störenden Immissionen geschützt sind. Sie müssen innerhalb oder in unmittelbarer Nähe der Wohnbebauung liegen, gut einsehbar und für Kinder gefahrlos erreichbar sein. Die Spielplätze sollen in sonniger, windgeschützter Lage angelegt werden. Die Anforderungen nach den Sätzen 1 bis 3 gelten auch, wenn ein Spielplatz auf einem geeigneten Grundstück in der Nähe des Baugrundstücks hergestellt wird.
RgbSpS · Spielplatzsatzung der Stadt Regensburg
§ 4 RgbSpS – Lage des Spielplatzes
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 01.10.2025.
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„Was regelt § 4 RgbSpS? Zitiere den Wortlaut.“