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Zitierfest

RgbSportbeiratGO · Geschäftsordnung für den Beirat zur Förderung des Sports in Regensburg (Sportbeirat)

§ 5 RgbSportbeiratGO – Anträge

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 01.06.2016.

(1) Anträge, die in einer Sitzung des Plenums oder des Arbeitsausschusses behandelt werden sollen, sind mit schriftlicher Begründung spätestens drei Tage vor der Sitzung bei der/dem Vorsitzenden bzw. Sprecherin/Sprecher einzureichen.

(2) Plenum oder Arbeitsausschuss entscheiden darüber, ob später eingegangene Anträge oder mündliche Anträge behandelt werden.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 5 RgbSportbeiratGO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 5 RgbSportbeiratGO? Zitiere den Wortlaut.“

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