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Zitierfest

RgbSchultzeVO · Verordnung des Regierungspräsidenten als höhere Naturschutzbehörde - in Regensburg v. 19.6.1939, Nr. 110 g C 41/4, über das "Naturschutzgebiet Max-Schultze-Steig" im Stadtkreis Regensburg u. in der Gemeinde Pentling, Landkreis Regensburg

§ 2 RgbSchultzeVO

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 26.06.1935.

(1) Das Schutzgebiet hat eine Größe von 12,20 ha und umfaßt:

  • a) in der Steuergemeinde Großprüfening, die Plannummern 290a und b, 291 a und b, 299, 305, 305 1/2, 309 b, 309 d und 311, sowie Teile der Plannummern 1c, 3, 306 a und b und 309 a und c,
  • b) in der Steuergemeinde Dechbetten, die Plannummer 119,
  • c) in der Steuergemeinde Pentling, die Plannummern 217 1/4, 217 1/3, 217 1/2 a, 218, 218 1/2, 426 und 428 1/2, sowie Teile der Plannummern 217 1/2 b und 425 b.

(2) Die Grenzen des Schutzgebietes sind in eine Karte 1 : 25.000 und eine Katasterhandzeichnung 1 : 1.000 rot eingetragen, die bei der obersten Naturschutzbehörde in Berlin niedergelegt sind. Weitere Ausfertigungen dieser Karten befinden sich bei der Reichsstelle für Naturschutz in Berlin, bei der höheren Naturschutzbehörde in Regensburg (Regierungspräsident), den unteren Naturschutzbehörden in Regensburg (Oberbürgermeister und Landrat) und bei dem Bürgermeister in Pentling.

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