Das am östlichen Donauufer südlich der Ortschaft Großprüfening in den Steuergemeinden Großprüfening und Dechbetten, Stadtkreis Regensburg, und in der Gemeinde Pentling, Landkreis Regensburg, liegende Gelände am Max-Schultze-Steig wird in einer Länge von rund 1,7 km in dem im § 2 Abs. 1 näher bezeichnetem Umfange mit dem Tage der Bekanntgabe dieser Verordnung in das Reichsnaturschutzbuch eingetragen und damit unter den Schutz des Reichsnaturschutzgesetzes gestellt.
RgbSchultzeVO · Verordnung des Regierungspräsidenten als höhere Naturschutzbehörde - in Regensburg v. 19.6.1939, Nr. 110 g C 41/4, über das "Naturschutzgebiet Max-Schultze-Steig" im Stadtkreis Regensburg u. in der Gemeinde Pentling, Landkreis Regensburg
§ 1 RgbSchultzeVO
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 26.06.1935.
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