Zum Inhalt springen
Zitierfest

RgbSchultzeVO · Verordnung des Regierungspräsidenten als höhere Naturschutzbehörde - in Regensburg v. 19.6.1939, Nr. 110 g C 41/4, über das "Naturschutzgebiet Max-Schultze-Steig" im Stadtkreis Regensburg u. in der Gemeinde Pentling, Landkreis Regensburg

§ 1 RgbSchultzeVO

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 26.06.1935.

Das am östlichen Donauufer südlich der Ortschaft Großprüfening in den Steuergemeinden Großprüfening und Dechbetten, Stadtkreis Regensburg, und in der Gemeinde Pentling, Landkreis Regensburg, liegende Gelände am Max-Schultze-Steig wird in einer Länge von rund 1,7 km in dem im § 2 Abs. 1 näher bezeichnetem Umfange mit dem Tage der Bekanntgabe dieser Verordnung in das Reichsnaturschutzbuch eingetragen und damit unter den Schutz des Reichsnaturschutzgesetzes gestellt.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 1 RgbSchultzeVO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 1 RgbSchultzeVO? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten