Die in der Landschaftsschutzkarte des Stadtrates Regensburg als der unteren Naturschutzbehörde mit gelbgrüner Farbe eingetragenen Landschaftsteile im Bereich des Stadtkreises südlich der Donau zwischen Schillerwiese und Mariaorter Brücke werden in dem Umfang, der sich aus der Eintragung in der Landschaftsschutzkarte ergibt, mit dem Tage der Bekanntgabe dieser Verordnung dem Schutz des Reichsnaturschutzgesetzes unterstellt.
RgbSchillerwieseVO · Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen im Stadtkreis Regensburg südlich der Donau zwischen Schillerwiese und Mariaorter Brücke
§ 1 RgbSchillerwieseVO
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 18.02.1949.
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