Ausgenommen von den Verboten sind:
1) Fachgerecht ausgeführte Pflegemaßnahmen, soweit es sich um notwendige Schutz- und Erhaltungsmaßnahmen handelt. Der Zeitpunkt der Durchführung von Pflegemaßnahmen ist der Stadt Regensburg - Untere Naturschutzbehörde - zwei Wochen vorher schriftlich anzuzeigen.
2) Die Bepflanzung mit Stauden und Sträuchern im Schutzbereich.