Zum Inhalt springen
Zitierfest

RgbPGO · Parkgebührenordnung der Stadt Regensburg

§ 2 RgbPGO – Geltungsbereich des 1,00 EUR Tarifs

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 26.05.2003.

Die Parkgebühren nach § 1 Satz 1 gelten für das Parken an Parkscheinautomaten

1) auf allen Straßen, Wegen und Plätzen innerhalb des Gebietes südlich der Donau, das umschlossen wird vom Georgenplatz, der Adolph-Kolping-Straße, dem Schwanenplatz, der D.-Martin-Luther-Straße, der Bahnhofstraße, der Kumpfmühler Straße, der Schottenstraße, dem Bismarckplatz, der Neuhausstraße, dem Arnulfsplatz und dem Weißgerbergraben sowie auf den im Vorstehenden genannten Straßen und Plätzen, soweit sie die Grenze bilden.

2) in der Kalmünzergasse und in der Jakobstraße.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 2 RgbPGO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 2 RgbPGO? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten