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Zitierfest

RgbPGO · Parkgebührenordnung der Stadt Regensburg

§ 1 RgbPGO – Höhe der Parkgebühren

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 26.05.2003.

Die Gebühren für das Parken an Parkscheinautomaten betragen in dem in § 2 bezeichneten Gebiet 1,00 EUR je angefangene halbe Stunde. Im übrigen Stadtgebiet von Regensburg betragen die Gebühren 0,50 EUR je angefangene halbe Stunde.

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„Was regelt § 1 RgbPGO? Zitiere den Wortlaut.“

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