Zum Inhalt springen
Zitierfest

RgbOstengasseSanS · Satzung der Stadt Regensburg über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Ostengasse Nord"

§ 2 RgbOstengasseSanS – Verfahren

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 08.03.2004.

1) Untergliederung in zwei Teilbereiche Das Sanierungsgebiet "Ostengasse Nord" untergliedert sich in einen westlichen Teilbereich A und einen östlichen Teilbereich B. Beide Teilbereiche werden durch die östliche Straßengrenze der Gichtlgasse abgegrenzt.

2) Teilbereich A Die Sanierungsmaßnahme wird im umfassenden Verfahren durchgeführt. Die besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156 a BauGB finden Anwendung.

3) Teilbereich B Die Sanierungsmaßnahme wird im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Die Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156 a BauGB ist ausgeschlossen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 2 RgbOstengasseSanS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 2 RgbOstengasseSanS? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten