1) Untergliederung in zwei Teilbereiche Das Sanierungsgebiet "Ostengasse Nord" untergliedert sich in einen westlichen Teilbereich A und einen östlichen Teilbereich B. Beide Teilbereiche werden durch die östliche Straßengrenze der Gichtlgasse abgegrenzt.
2) Teilbereich A Die Sanierungsmaßnahme wird im umfassenden Verfahren durchgeführt. Die besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156 a BauGB finden Anwendung.
3) Teilbereich B Die Sanierungsmaßnahme wird im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Die Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156 a BauGB ist ausgeschlossen.