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RgbOstengasseSanS · Satzung der Stadt Regensburg über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Ostengasse Nord"

§ 1 RgbOstengasseSanS – Förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 08.03.2004.

1) Im nachfolgend näher beschriebenen Gebiet liegen städtebauliche Missstände vor. Dieser Bereich soll durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen wesentlich verbessert oder neugestaltet werden. Das insgesamt 6,65 ha umfassende Gebiet wird hiermit förmlich als Sanierungsgebiet festgelegt und erhält die Bezeichnung "Ostengasse Nord.

2) Das Gebiet wird wie folgt umgrenzt: Im Norden von der Donau, im Osten vom Anwesen der ehemaligen Königlichen Villa, im Süden von der südlichen Straßengrenze der Ostengasse und im Westen von der Platzfolge Hunnenplatz, St-Georgen-Platz.

3) Der räumliche Geltungsbereich ist in der Plananlage (Lageplan 1 : 2000 vom 17.02.2004) dargestellt. Diese Planunterlage ist wesentlicher Bestandteil dieser Satzung.

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