Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Regierung der Oberpfalz in Kraft.
RgbOrtsmitteVO · Verordnung ü. d. Bestimmung bezirkl. Ortsmittelpunkte f. Gemeinden mit mehr als 100000 Einw. o. mit einer Fläche v. mehr als 100 Quadratkilometern sowie f. Gemeinden, d. dch. Eingl. o. Zusammenschl. in ihrem Gebietsumf. geändert o. neugebildet wurden
§ 3 RgbOrtsmitteVO
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 07.11.1975.
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