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Zitierfest

RgbOrtsmitteVO · Verordnung ü. d. Bestimmung bezirkl. Ortsmittelpunkte f. Gemeinden mit mehr als 100000 Einw. o. mit einer Fläche v. mehr als 100 Quadratkilometern sowie f. Gemeinden, d. dch. Eingl. o. Zusammenschl. in ihrem Gebietsumf. geändert o. neugebildet wurden

§ 1 RgbOrtsmitteVO

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 07.11.1975.

Im Regierungsbezirk Oberpfalz werden nach dem Gebietsstand 31. Dezember 1975 für die Gemeinden mit mehr als einhunderttausend Einwohnern oder mit einer Fläche von mehr als einhundert Quadratkilometern sowie für die durch Eingliederung oder Zusammenschluß in ihrem Gebietsumfang geänderten und neugebildeten Gemeinden folgende bezirkliche Ortsmittelpunkte bestimmt:

Gemeinden Bezirkliche Ortsmittelpunkte Gauß-Krüger-Koordinaten

Rechtswert Hochwert

Kreisfreie Stadt Regensburg a) Bezirk Nord Abzweigung B 16 / Industriegebiet 45 09 685 54 35 400

Kreisfreie Stadt Regensburg b) Bezirk Süd Einmündung der R 21 in die St. 2145 in Harting 45 13 550 54 27 190

Kreisfreie Stadt Regensburg c) Bezirk West BAB-Einfahrt A 93 (Dechbettener Kirche) 45 04 520 54 30 130

(andere Gemeinden vom Abdruck abgesehen)

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