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Zitierfest

RgbOrchideenVO · Verordnung der Stadt Regensburg über den geschützten Landschaftsbestandteil "Orchideenstandort in der Tongrube Dechbetten"

§ 4 RgbOrchideenVO – Ausnahmen

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 19.09.1994.

Ausgenommen von den Verboten des § 3 sind:

1) die zur Erhaltung oder Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Landschaftsbestandteiles von der unteren Naturschutzbehörde angeordneten Überwachungs-, Schutz- Pflege und Gestaltungsmaßnahmen,

2) die rechtmäßige Ausübung der Jagd sowie die Aufgaben des Jagdschutzes; es gilt jedoch § 3 Nr. 12 und 13,

3) unaufschiebbare Sicherungsmaßnahmen, die zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Leben und Gesundheit erforderlich sind.

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