Die Sanierungsmaßnahme wird im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Die Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156 a BauGB ist ausgeschlossen.
RgbObermuensterSanS · Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Obermünsterviertel" der Stadt Regensburg
§ 2 RgbObermuensterSanS – Verfahren
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 18.07.2011.
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