Zum Inhalt springen
Zitierfest

RgbObermuensterSanS · Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Obermünsterviertel" der Stadt Regensburg

§ 1 RgbObermuensterSanS – Förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 18.07.2011.

1) Im nachfolgend näher beschriebenen Gebiet liegen städtebauliche Missstände vor. Dieser Bereich soll durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen wesentlich verbessert oder neugestaltet werden. Das insgesamt 6,27 ha umfassende Gebiet wird hiermit förmlich als Sanierungsgebiet festgelegt und erhält die Bezeichnung „Obermünsterviertel“.

2) Das „Obermünsterviertel“ wird im Wesentlichen umgrenzt im Norden durch den Neupfarrplatz, im Süden von der südlichen Straßengrenze des St.-Peters-Wegs, im Osten durch die Fröhlichen-Türken-Straße bzw. den St.-Kassians-Platz und die Viereimergasse, im Westen durch die Obere Bachgasse sowie durch die Anwesen Obermünsterplatz 7 und St.-Peters-Weg 11.

3) Der räumliche Geltungsbereich ist in der Plananlage (Lageplan 1: 2000 vom 29.06.2011) dargestellt. Diese Planunterlage ist wesentlicher Bestandteil dieser Satzung.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 1 RgbObermuensterSanS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 1 RgbObermuensterSanS? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten