( AMBl. Nr. 48 vom 25. November 2024 )
Aufgrund der Art. 23, 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern erlässt die Stadt Regensburg folgende Satzung. Die in der Satzung verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich ausdrücklich auf alle Geschlechter: