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Zitierfest

RgbNDSicherungVO · Verordnung zur Sicherung von Naturdenkmalen im Stadtgebiet von Regensburg (ND-SicherungsVO) in der Fassung der Bekanntmachung

§ 1 RgbNDSicherungVO

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 03.09.2007.

Die in der nachfolgend abgedruckten Liste aufgeführten Naturdenkmale werden mit dem Tage der Bekanntgabe dieser Verordnung in das Naturdenkmalbuch eingetragen und erhalten damit den Schutz des Reichsnaturschutzgesetzes* ).

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