Die in der nachfolgend abgedruckten Liste aufgeführten Naturdenkmale werden mit dem Tage der Bekanntgabe dieser Verordnung in das Naturdenkmalbuch eingetragen und erhalten damit den Schutz des Reichsnaturschutzgesetzes* ).
RgbNDSicherungVO · Verordnung zur Sicherung von Naturdenkmalen im Stadtgebiet von Regensburg (ND-SicherungsVO) in der Fassung der Bekanntmachung
§ 1 RgbNDSicherungVO
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 03.09.2007.
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