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Zitierfest

RgbNatDVO58 · Verordnung der Stadt Regensburg über den Schutz der „Pappelallee auf dem Oberen Wöhrd“ als Naturdenkmal (Naturdenkmal Nr. 58) (Naturdenkmalsverordnung Nr. 58 - NatDV 58)

§ 2 RgbNatDVO58 – Schutzzweck

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 14.04.2020.

Die „Pappelallee auf dem Oberen Wöhrd“ ist als Naturdenkmal zu schützen, da ihre Erhaltung wegen ihrer hervorragenden Schönheit und ihrer ökologischen Bedeutung sowie ihres ortsbildprägenden Charakters im öffentlichen Interesse liegt.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 2 RgbNatDVO58 nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 2 RgbNatDVO58? Zitiere den Wortlaut.“

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