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Zitierfest

RgbNatDVO58 · Verordnung der Stadt Regensburg über den Schutz der „Pappelallee auf dem Oberen Wöhrd“ als Naturdenkmal (Naturdenkmal Nr. 58) (Naturdenkmalsverordnung Nr. 58 - NatDV 58)

§ 1 RgbNatDVO58 – Schutzgegenstand

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 14.04.2020.

(1) Die in der Stadt Regensburg auf dem Oberen Wöhrd auf den Grundstücken Flur - Nrn. 907/5, 907/2 und 907/12 der Gemarkung Regensburg und Flur - Nr. 1017 der Gemarkung Winzer stehende Pappelallee einschließlich des jeweiligen Kronentraufbereichs der einzelnen Bäume dieser Allee wird unter der Bezeichnung „Pappelallee auf dem Oberen Wöhrd“ als Naturdenkmal unter Schutz gestellt. Sie besteht aus 38 Hybridpappeln und einer Weide.

(2) Die Lage des Naturdenkmals und die Grenzen der zur Sicherung der einzelnen Bäume mitgeschützten Fläche der jeweiligen Kronentraufe der einzelnen Bäume ergeben sich aus der in der Anlage zu dieser Verordnung enthaltenen Übersichtskarte mit dem Maßstab 1:3500, sowie aus einer Detailkarte mit dem Maßstab 1:1000, welche beide Bestandteile dieser Verordnung sind.

Die Detailkarte M 1:1000 wird bei der Stadt Regensburg - untere Naturschutzbehörde - Umweltamt, Bruderwöhrdstr. 15 b, 93055 Regensburg verwahrt und ist während der Dienststunden einsehbar.

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