Zum Inhalt springen
Zitierfest

RgbNatDVO56 · Verordnung der Stadt Regensburg über den Schutz des "Baumensembles Rotbuche und Stieleiche in der Ludwig-Eckert-Straße" als Naturdenkmal (Naturdenkmal Nr. 56) (Naturdenkmalsverordnung Nr.56 - NatDV 56)

§ 2 RgbNatDVO56 – Schutzzweck

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 22.12.2003.

Das "Baumensemble Rotbuche und Stieleiche in der Ludwig-Eckert-Straße" ist als Naturdenkmal zu schützen, da seine Erhaltung wegen seiner hervorragenden Schönheit, seinen Alters, seiner ökologischen, geschichtlichen, volks- und heimatkundlichen Bedeutung sowie seines ortsbildprägenden Charakters im öffentlichen Interesse liegt.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 2 RgbNatDVO56 nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 2 RgbNatDVO56? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten