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Zitierfest

RgbNatDVO56 · Verordnung der Stadt Regensburg über den Schutz des "Baumensembles Rotbuche und Stieleiche in der Ludwig-Eckert-Straße" als Naturdenkmal (Naturdenkmal Nr. 56) (Naturdenkmalsverordnung Nr.56 - NatDV 56)

§ 1 RgbNatDVO56 – Schutzgegenstand

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 22.12.2003.

(1) Das in der Stadt Regensburg auf dem Grundstück Flur-Nr. 3576 der Gemarkung Regensburg stehende Baumensemble Rotbuche und Stieleiche wird unter der Bezeichnung "Baumensemble Rotbuche und Stieleiche in der Ludwig-Eckert-Straße" als Naturdenkmal unter Schutz gestellt.

(2) Die Lage des Naturdenkmals und die Grenzen der zu seiner Sicherung mitgeschützten Umgebung ergeben sich aus der Karte M 1:250 (Anlage), die Bestandteil dieser Verordnung ist.

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