(1) Das in der Stadt Regensburg auf dem Grundstück Flur-Nr. 3576 der Gemarkung Regensburg stehende Baumensemble Rotbuche und Stieleiche wird unter der Bezeichnung "Baumensemble Rotbuche und Stieleiche in der Ludwig-Eckert-Straße" als Naturdenkmal unter Schutz gestellt.
(2) Die Lage des Naturdenkmals und die Grenzen der zu seiner Sicherung mitgeschützten Umgebung ergeben sich aus der Karte M 1:250 (Anlage), die Bestandteil dieser Verordnung ist.