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Zitierfest

RgbNatDVO55 · Verordnung der Stadt Regensburg über den Schutz der "Robinie an der Theodor-Körner-Straße (Puchta-Robinie)" als Naturdenkmal (Naturdenkmal Nr. 55) (Naturdenkmalsverordnung Nr. 55 - NatDV 55)

§ 2 RgbNatDVO55 – Schutzzweck

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 22.12.2003.

Die "Robinie an der Theodor-Körner-Straße (Puchta-Robinie)" ist als Naturdenkmal zu schützen, da ihre Erhaltung wegen ihrer hervorragenden Schönheit, ihres Alters, ihrer ökologischen, geschichtlichen, volks- und heimatkundlichen Bedeutung sowie ihres ortsbildprägenden Charakters im öffentlichen Interesse liegt.

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