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Zitierfest

RgbNatDVO55 · Verordnung der Stadt Regensburg über den Schutz der "Robinie an der Theodor-Körner-Straße (Puchta-Robinie)" als Naturdenkmal (Naturdenkmal Nr. 55) (Naturdenkmalsverordnung Nr. 55 - NatDV 55)

§ 1 RgbNatDVO55 – Schutzgegenstand

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 22.12.2003.

(1) Die in der Stadt Regensburg auf dem Grundstück Flur-Nr. 3628/8 der Gemarkung Regensburg stehende Robinie wird unter der Bezeichnung "Robinie an der Theodor-Körner-Straße (Puchta-Robinie)" als Naturdenkmal unter Schutz gestellt.

(2) Die Lage des Naturdenkmals und die Grenzen der zu seiner Sicherung mitgeschützten Umgebung ergeben sich aus der Karte M 1:250 (Anlage), die Bestandteil dieser Verordnung ist.

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