Die Grabstätte der Stifter ist auf Kosten der Stiftung im Rahmen des steuerrechtlich Zulässigen dauernd zu pflegen und solange zu erhalten, wie dies rechtlich und tatsächlich möglich ist.
RgbNagelS · Satzung der Margarete und Karl Nagel Stiftung in Regensburg
§ 9 RgbNagelS – Grabpflegeverpflichtung
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 09.04.2018.
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„Was regelt § 9 RgbNagelS? Zitiere den Wortlaut.“