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Zitierfest

RgbNagelS · Satzung der Margarete und Karl Nagel Stiftung in Regensburg

§ 9 RgbNagelS – Grabpflegeverpflichtung

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 09.04.2018.

Die Grabstätte der Stifter ist auf Kosten der Stiftung im Rahmen des steuerrechtlich Zulässigen dauernd zu pflegen und solange zu erhalten, wie dies rechtlich und tatsächlich möglich ist.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 9 RgbNagelS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 9 RgbNagelS? Zitiere den Wortlaut.“

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