Bei Aufhebung oder Auflösung der Stiftung oder bei Wegfall ihrer steuerbegünstigten Zwecke fällt das Restvermögen an die Waisenhausstiftung Stadtamhof mit Sitz in Regensburg. Diese hat es unter Beachtung des Stiftungszwecks unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige und mildtätige Zwecke zu verwenden.
RgbNagelS · Satzung der Margarete und Karl Nagel Stiftung in Regensburg
§ 8 RgbNagelS – Vermögensanfall
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 09.04.2018.
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